Konzernanhang 2008/2009

 

B. Allgemeine Ausführungen

Bei dem vorliegenden Konzernabschluss des Konzernbereiches Wien Energie per 30.9.2009 handelt es sich um einen freiwilligen Konzernabschluss, da bedingt durch den verpflichtenden Konzernabschluss der Wiener Stadtwerke (WSTW) für die Wien Energie gemäß § 245 UGB ein Befreiungstatbestand eintritt.

Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Die Erstkonsolidierung erfolgte per 1.1.1999 durch die Wiener Stadtwerke – mit diesem Stichtag wurden alle konsolidierten Unternehmen erstmals einbezogen. Durch die Einbringung der Beteiligungen Wienstrom GmbH, Wiengas GmbH, Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H, EnergieAllianz Austria GmbH und Energiecomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH wurde per 30.9.2002 erstmals ein Konzernabschluss für den Konzernbereich Wien Energie erstellt. Alle später in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Unternehmen wurden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes bzw. Gründung in den Konzernabschluss einbezogen.

Die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in einem Konzernbilanzierungshandbuch dokumentiert.

Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist entsprechend § 252 UGB der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Die Jahresabschlüsse der im Rahmen der Vollkonsolidierung und Quotenkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses (30.9.2009) aufgestellt.

Die Wien Energie GmbH und wesentliche Konzernunternehmen des Konzernbereiches Wien Energie sind in eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der Wiener Stadtwerke Holding AG als Gruppenträgerin einbezogen.

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