Der Konzernabschluss Wien Energie umfasst jene Unternehmen, die für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind. Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 247 (1) UGB. Die Zahl der voll-, quotenkonsolidierten bzw. „at equity“ einbezogenen Unternehmen ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich:
Voll- |
Quoten- |
„At equity“- |
|
|
Stand per 30.9.2008 |
8 |
2 |
6 |
|
Im Berichtsjahr |
– |
– |
– |
|
Im Berichtsjahr |
– |
– |
1 |
|
Stand per 30.9.2009 |
8 |
2 |
5 |
Eine Übersicht über die voll-, quotenkonsolidierten und „at equity“-einbezogenen Unternehmen sowie die nicht konsolidierten Unternehmen ist der Beilage 1 des Anhanges zu entnehmen.
Die Wien Energie GmbH ist als Kommanditisten zu 100 Prozent am Vermögen und am Ergebnis der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage ist die EnergieAllianz Austria GmbH. Auf Basis der für die EnergieAllianz Austria GmbH geltenden Vereinbarungen wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG gemeinsam geführt. Gemäß § 262 Abs 1 UGB wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG daher im Wege der Quotenkonsolidierung entsprechend dem Anteil am Kapital (Vermögen) zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogen.
Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der EconGas GmbH abgeschlossenen Rahmenvereinbarung übt die Wien Energie einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Firmenpolitik der EconGas GmbH aus. Die EconGas GmbH wird daher als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Von der Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsolidierung wurde bei 14 (Vorjahr: 14) Tochterunternehmen abgesehen. Ebenso wurde bei 15 Unternehmen auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Bewertung verzichtet. Die Einbeziehung der oben genannten Gesellschaften ist für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (§ 249 (2), § 263 (2) UGB). Bei den nicht in den Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen, wobei die Bilanzsumme dieser Tochtergesellschaften insgesamt unter 3 Prozent der Konzernbilanzsumme liegt.
Es wurden in den Konzernabschluss keine ausländischen Unternehmen einbezogen und somit keine Fremdwährungs-umrechnungen durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 scheidet die Toplak GmbH als assoziiertes Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus.
Wir senden den gedruckten Geschäftsbericht 2008/2009 auf Wunsch per Post zu Ihnen.
